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Aufgaben
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- Förderung des Laienmusizierens in seinen vielfältigen Formen
- Förderung des musikalischen Nachwuchses
- Pflege und Förderung der klassischen, zeitgenössischen, der Popular- und der Volksmusik
- Beratung des Landtages und der Landesregierung
- Planung neuer kulturpolitischer Aktivitäten im Bereich des Musiklebens
- Verbesserung und Ausbau des Musikunterrichtes und des Musizierens an den allgemein bildenden Schulen sowie den Musikschulen
- Ausbau der musikalischen Erwachsenenbildung
- Weiterentwicklung der künstlerischen und musikpädagogischen Einrichtungen
- Kooperation in der europäischen Nachbarschaft und im internationalen Austausch
- Sicherung und Ausbau von Berufsorchestern und Berufschören
- Zusammenarbeit mit dem Deutschen Musikrat und den Landesmusikräten der anderen Bundesländer
- Kooperation mit den Medien
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