Aufgaben
  • Förderung des Laienmusizierens in seinen vielfältigen Formen
  • Förderung des musikalischen Nachwuchses
  • Pflege und Förderung der klassischen, zeitgenössischen, der Popular- und der Volksmusik
  • Beratung des Landtages und der Landesregierung
  • Planung neuer kulturpolitischer Aktivitäten im Bereich des Musiklebens
  • Verbesserung und Ausbau des Musikunterrichtes und des Musizierens an den allgemein bildenden Schulen sowie den Musikschulen
  • Ausbau der musikalischen Erwachsenenbildung
  • Weiterentwicklung der künstlerischen und musikpädagogischen Einrichtungen
  • Kooperation in der europäischen Nachbarschaft und im internationalen Austausch  
  • Sicherung und Ausbau von Berufsorchestern und Berufschören
  • Zusammenarbeit mit dem Deutschen Musikrat und den Landesmusikräten der anderen Bundesländer
  • Kooperation mit den Medien