Daten und Fakten

Mit der "Landesarbeitsgemeinschaft Musikerziehung und Musikpflege Baden-Württemberg" wird am 20.11.1971 der Grundstein für den heutigen Landesmusikrat gelegt. Knapp 7 Jahre später, am 10. Juni 1978, wird der Landesmusikrat Baden-Württemberg als erweiterte Nachfolgeorganisation gegründet und vertritt 30 Jahre später 75 Mitglieder aus unterschiedlichen Verbänden, Organisationen und  Institutionen des Musiklebens in Baden-Württemberg. Diese repräsentieren insgesamt mehr als 1,4 Millionen Musiker.

Der Landesmusikrat ist die Vertretung des Deutschen Musikrats e.V. auf Länderebene mit Sitz in Karlsruhe. In der Rechtsform des eingetragenen Vereins ist er als gemeinnützig anerkannt. Die 16 Landesmusikräte bilden die Konferenz der Landesmusikräte, dessen Vertreter geborenes Mitglied im Präsidium des Deutschen Musikrates ist. Satzungsgemäß vertritt der Landesmusikrat die Aufgabenstellung des Deutschen Musikrats auf Landesebene.
Der Landesmusikrat setzt sich auf vielfältige Art und Weise für die Interessen seiner Mitglieder ein. Der Protest gegen die Abschaffung der Künstlersozialversicherung, das Einfordern von Musikunterricht in den Schulen und das Austragen von Landesvorentscheiden bundesweiter Wettbewerbe sind nur einige Beispiele. Die Förderung des musikalischen Nachwuchses durch Jugendmusikwettbewerbe, Ensemblearbeit, verbandspolitisches Wirken und fachspezifische Projektarbeit nimmt dabei einen sehr großen Anteil ein.
Weitere Erfolge sind die Evaluierung der Entwicklungen beim Fächerverbund Mensch-Natur-Kultur, die Überprüfung des Orientierungsplans für Erzieher/innen und die Ergreifung wichtiger Initiativen im Bereich der musikalischen Früherziehung.
Das höchste Gremium innerhalb des Rates ist die Mitgliederversammlung, die alle drei Jahre einen Präsidenten und neun Präsidiumsmitglieder wählt. Diese wiederum legen in regelmäßigen Sitzungen die grundsätzlichen Vorgaben für die Arbeit des Landesmusikrates fest. Für die Umsetzung und das laufende Geschäft ist der Geschäftsführer verantwortlich.
Bei fachspezifischen Fragen installiert das Präsidium Arbeitskreise. Ferner ist für jedes zentrale Ensemble des Landesmusikrats ein Kuratorium besetzt, das die Funktion eines Aufsichtsrats innehat. Der künstlerische und der organisatorische Leiter, die vom Präsidenten berufen werden, leisten gemeinsam die Orchester- bzw. die Chorarbeit.