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Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben

Petition: Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben

Der Landesmusikrat Baden-Württemberg schließt sich den Forderungen des Deutschen Musikrates, des DTKV, des Bundesverbandes der Freien Musikschulen und anderen Verbänden an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben muss.

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024, der ab September 2024 im Bundestag erörtert werden wird, sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht als hochschul- oder berufsvorbereitende Bildungsleistung angesehen wird oder lediglich als (umsatzsteuerpflichtige) Freizeitbeschäftigung gilt, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.

Die regierenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, an der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen im unionsrechtlichen Rahmen festzuhalten. Die gute Zugänglichkeit und finanzielle Erschwinglichkeit qualifizierter musikalischer Bildung, die dadurch unterstützt wird, ist heute wichtiger denn je – in Zeiten, in denen die musikalische Bildung auch an Schulen zunehmend unter Druck gerät, etwa durch die Kürzungen der Stundentafeln in Bayern, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, und den gravierenden Lehrkräftemangel im Fach Musik.     

Musikunterricht an Musikschulen sollte stets als Bildungsleistung betrachtet werden und grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sein. Dafür setzt sich die folgende Petition ein:

Petition: Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben